Renteneintrittsalter und Rentenerhöhung 2025

2025 geht der Jahrgang 1959 in Rente und somit alle, die ein Alter von 66 Jahren und zwei Monaten erreicht haben. Wer jünger ist, aber bereits 45 Beitragsjahre zählt, darf zwei Jahre früher ohne Abzüge in Rente gehen.1 Zu der Frage, wie hoch die Rente ausfällt, gibt es bisher nur Prognosen. Durch die positive Entwicklung der Konjunktur und der Löhne in diesem Jahr sind die Voraussetzungen für eine Rentenerhöhung grundsätzlich gegeben. Dem Statistischen Bundesamt zufolge sind die Gründe dafür unter anderem in Lohnsteigerungen, Einmalzahlungen sowie in Inflationsausgleichsprämien zu suchen. 

Wie stark die Rente tatsächlich steigt, legt das Bundeskabinett voraussichtlich im Frühjahr fest. Erste Schätzungen sehen für 2025 ein Renten-Plus von 3,5 Prozent. Abweichungen sind durchaus möglich. Zum Vergleich: Für 2024 wurden zunächst ebenfalls 3,5 Prozent mehr angenommen – und am Ende um 1,07 Prozentpunkte übertroffen.2

Die voraussichtliche Erhöhung der gesetzlichen Rente erfolgt zum 1. Juli. Bereits ab dem 1. Januar haben rund 1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner die Chance auf mehr Geld, wenn die Hinzuverdienstgrenzen beim Bezug einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente angehoben werden.3

1 mainpost.de, „Renteneintritt: Welcher Jahrgang kann 2025 in Rente gehen?“, 18.11.2024
2 mainpost.de, „Rentenerhöhung 2025: So viel mehr Geld könnten Sie bekommen“, 18.11.2024
3 fr.de, „Änderung des Netto-Lohns ab 2025: Tabelle enthüllt die Hauptgewinner“, 17.11.2024

Kindergelderhöhung und Kinderfreibetrag 2025

Nach dem Bruch der Ampelkoalition stehen einige Vorhaben auf der Kippe. Dazu zählt der Entwurf des Bundeshaushalts für eine Erhöhung des Kindergeldes um 5 Euro pro Monat auf 255 Euro. Die Umsetzung hängt jedoch davon ab, wann der Haushalt für das nächste Jahr beschlossen wird.4 Ebenso ist geplant, den Kinderfreibetrag im kommenden Jahr um 60 Euro auf 6.672 Euro zu erhöhen.5

4 rnd.de, „Keine Erhöhung des Kindergeldes? Kinderschutzbund warnt vor „fatalem Signal“, 15.11.2024
5 fr.de, „Änderung des Netto-Lohns ab 2025: Tabelle enthüllt die Hauptgewinner“, 17.11.2024

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Steuerreform 2025

Das neue Steuergesetz verspricht Entlastungen bei der Einkommensteuer. So soll für die Jahre 2025 und ab 2026 der Grundfreibetrag stufenweise um 300 Euro auf 12.084 Euro bzw. um 252 Euro auf 12.336 Euro angehoben werden.6 Hiervon werden vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Geringverdienende profitieren und künftig mehr Geld im Portemonnaie haben. Zudem ist vorgesehen, die Eckwerte in der Einkommensteuer erneut an die Inflation anzupassen, indem die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, nach oben verschoben werden.

6 bundesfinanzministerium.de, „Die Bundesregierung ergreift Maßnahmen, um inflationsbedingte Belastungen zu mindern, Investitionen zu fördern und die Lohnsteuer gerechter zu gestalten.“, 24.07.2024

Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Für die Rentenversicherung sowie die Kranken- und Pflegeversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen 2025 erneut auf folgende Werte an:

 

Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung7

monatlich

5.512,50 Euro 
2024: 5.175 Euro
8.050 Euro
2024: 7.450 Euro (Ost) und 7.550 Euro (West)

jährlich

66.150 Euro 
2024: 62.100 Euro
96.600 Euro
2024: 89.400 Euro (Ost) und 90.600 Euro (West)

Die Beitragsbemessungsgrenzen markieren die Werte, bis zu welcher das Einkommen zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege und Rentenversicherung herangezogen wird. Steigen sie, bewegen sich entsprechend auch die Versicherungsbeiträge. 

7 2025 gelten in der Rentenversicherung erstmals bundeseinheitliche Bezugsgrößen.

Führerscheinumtausch 2025

Damit Führerscheine fälschungssicher werden, wird der Umtausch in einen Ausweis im Scheckkartenformat seit einigen Jahren gestaffelt nach Geburtsjahr beziehungsweise Ausstellungsjahr vorangetrieben. Bereits am 19. Januar 2025 läuft die nächste Frist ab. Alle, die 1971 oder später geboren wurden und die noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, müssen dringend handeln, sonst droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro!

CO₂-Preis 2025

Wer mit Benzin oder Diesel Auto fährt oder mit klimaschädlichen fossilen Brennstoffen wie Erdgas und Heizöl heizt, zahlt seit 2021 eine CO₂-Abgabe. Diese wird umgangssprachlich häufig auch als „CO₂-Steuer“ bezeichnet. 2025 wird der CO₂-Preis von bisher 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid erhöht. Konkret wird der Liter Benzin oder Diesel damit um jeweils rund 3 Cent teurer werden. Der CO₂-Preis für Heizöl steigt auf 17,52 Cent/Liter (2024: 14,33 Cent/Liter) und für Erdgas auf 1,19 Cent/kWh (2024: 0,97 Cent/kWh).

Pflegegelderhöhung 2025

Ab dem kommenden Jahr erhalten berechtigte Pflegebedürftige 4,5 Prozent mehr Geld. Das frei verfügbare Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie nicht in einer Einrichtung, sondern zu Hause von Angehörigen, Freunden etc. gepflegt werden.

Pflegegrad monatliche Höchstbeträge 2025
1 kein Anspruch (wie bisher)
2 347 Euro (bisher: 332 Euro)
3 599 Euro (bisher: 573 Euro)
4 800 Euro (bisher: 765 Euro)
5 990 Euro (bisher: 947 Euro8)
8 Bundesverwaltungsamt, Neue Leistungsbeträge für Pflegeleistungen ab 1. Januar 2025 (Stand: November 2024)

Mit etwas Planung ist „mehr drin“ 

2025 bietet einige Chancen, um an der einen oder anderen Stelle Geld einzusparen. Wer jetzt kluge Entscheidungen trifft, kann sogar mehr Vermögen aufbauen. Ein Finanzcoach kann sich schnell einen Überblick verschaffen, was sich 2025 für Sie konkret verändert – und ob bzw. welche Anpassungen an Verträgen, Versicherungen etc. empfehlenswert sind oder sogar nötig werden.