Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken, die sich aus den drei Bereichen ergeben könnten

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region, Hochwasser oder Überschwemmungen.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von Menschenrechten, Gleichberechtigung oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
     

Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatungs- oder Versicherungsberatung

Der Umgang von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlage- und Versicherungsberatung bei der DVAG, Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG, Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG und den jeweiligen Vermögensberatern betrifft verschiedene Ebenen: die Auswahl unserer Produktpartner, deren Produktportfolio, welches wir unseren Kunden anbieten, und die Anlageberatung und Versicherungsberatung selbst.


Die Zusammenarbeit mit Produktpartnern im Bereich von Investment- und Versicherungsprodukten:

Teile unserer Produktpartner befinden sich in einem stetigen Austausch mit dem Management der Unternehmen, um hinsichtlich ESG-relevanter Themen mit ihnen zu diskutieren, sie herauszufordern und diesbezüglich auf sie Einfluss zu nehmen.

Unser Produktpartner Generali Deutschland Lebensversicherung AG wählt hinsichtlich seiner eigenen Kooperationen/Investments Unternehmen aus, die Verbesserungen hinsichtlich ihres ESG-bezogenen Verhaltens und ihrer Best Practices zeigen.

Des Weiteren müssen unsere Produktpartner für Investmentfonds zumindest Unterzeichner der Prinzipien des Nachhaltigen Investierens der Vereinten Nationen sein (UN PRI). Auch gilt für die vermittelten Produkte, dass ESG-Kriterien und Aspekte für nachhaltiges Investieren in die Investmentanalysen einfließen und bei Anlageentscheidungen unserer Produktpartner Berücksichtigung finden.
 

Das Vorgehen in der Anlageberatung selbst:

In der Anlageberatung stehen unseren Kunden eine Vielzahl an Investmentalternativen zur Verfügung. Hierbei wird das Bedürfnis unserer Kunden berücksichtigt, auch in Produkte investieren zu können, die einen stärkeren Nachhaltigkeitsfokus haben. Entsprechend stehen unseren Kunden eine Vielzahl an Investmentfonds zur Verfügung, die nach Art. 6 der EU-Offenlegungsverordnung einzuordnen sind und bei denen ein grundsätzliches ESG-Research der Produktanbieter berücksichtigt wird.

Daneben steht eine Auswahl explizit nachhaltiger Fonds gem. Art. 8 der EU-Offenlegungsverordnung zur Verfügung. Hier werden bestimmte Investments ausgeschlossen und eine dezidierte Anlagestrategie mit Fokus auf Umwelt- und/oder soziale und/oder gesellschaftliche Aspekte verfolgt.

Die Investments können im Rahmen der Anlageberatung geeignet sein, abhängig von den Anlagezielen, den Anlageerfahrungen oder dem Rendite-Risiko-Profil der Kunden. In der Anlageberatung ist die Erörterung von Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden jedoch aktuell nicht verpflichtend.
 

Das Vorgehen in der Versicherungsberatung selbst:

In der Beratung von Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukten stehen unseren Kunden auch Produkte mit Nachhaltigkeitsfokus zur Verfügung. Hierbei wird das Bedürfnis unserer Kunden berücksichtigt, auch Produkte erwerben zu können, die bestimmte Umwelt- und/oder soziale und/oder gesellschaftliche Aspekte erfüllen.

Diese Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte können im Rahmen der Versicherungsberatung geeignet sein, abhängig von den Anlagezielen, den Anlageerfahrungen oder der Risikotoleranz der Kunden. 
 

Produkt-Einzelheiten:

Die Einzelheiten der Produkte sind auf den folgenden Webseiten abrufbar:

Rendite-Auswirkungen 

Nachhaltigkeitsrisiken können sowohl positive als auch negative Einflüsse auf die künftige Wertentwicklung haben. Wichtig ist daher, dass den Risiken Aufmerksamkeit geschenkt wird. 

Die Einzelheiten der Produkte sind wiederum (siehe oben) auf den oben genannten Websites zu finden.
 

Erklärung zu den nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei Finanzprodukten durch den Produkthersteller (Finanzmarktteilnehmer). In der Anlage- und Versicherungsberatung wird auf die Informationen des Produktherstellers zurückgegriffen.

Die von den Produktherstellern zur Verfügung gestellten Informationen zu Nachhaltigkeitsfaktoren und Nachhaltigkeitsrisiken werden von den Vertriebsgesellschaften der DVAG den Kunden zur Verfügung gestellt (wie oben beschrieben) und im Zuge des Beratungsgespräches werden diese auf besonderen Wunsch der Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt.

Die Vertriebsgesellschaften der DVAG nehmen keine eigene Einstufung und Auswahl von Finanzprodukten anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren vor (z.B. über eine Rangfolge- und Auswahlmethode), da diese Einstufung nur durch die Produkthersteller erfolgen kann.

Somit liegen bei den Vertriebsgesellschaften der DVAG auch keine eigenen Kriterien oder eigene Schwellenwerte in Bezug auf Nachhaltigkeitsindikatoren vor, die zur Auswahl von Finanzprodukten oder zur Beratung verwendet werden.

Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.