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Attraktive Zusatzleistungen vom Arbeitgeber nutzen: bAV und bKV

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bieten Beschäftigten spürbaren Mehrwert. Gut beraten können sie gleich doppelt über ihre Arbeitgeber vorsorgen.

Eine echte Säule: die betriebliche Altersversorgung (bAV)

Die betriebliche Altersversorgung zählt neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge zu den sogenannten drei Säulen der Altersvorsorge. Bei der bAV handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die eine lebenslange Rentenzahlung bzw. ggf. eine Einmalzahlung garantiert. Die Altersvorsorge kann aber auch durch einen Hinterbliebenenschutz (bei Tod) oder eine Arbeitskraftabsicherung (Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung bei Invalidität) ergänzt werden.

Besonders attraktiv macht diese Zusatzleistung, dass sie entweder rein arbeitgeberfinanziert ist oder im Rahmen von Entgeltumwandlung plus Arbeitgeberzuschuss angeboten wird. Dafür können Beschäftigte einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen. Im Jahr 2024 sind Beträge bis zu 604 Euro monatlich lohnsteuerfrei und davon bis zu 302 Euro monatlich auch sozialabgabenfrei. Rentenversicherungspflichtig Beschäftigte profitieren außerdem von einem Arbeitgeberpflichtzuschuss von grundsätzlich 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbeitrags.

Während in der Ansparphase (= Berufsleben) durch den Abschluss einer bAV größere Einsparungen möglich sind, wird die bAV-Rente in der Auszahlphase (= Rente) mit dem persönlichen Steuersatz versteuert und gesetzlich Krankenversicherte müssen weiterhin grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Für die Mehrheit dürfte sich die betriebliche Altersvorsorge dennoch lohnen. Es ist möglich, dass sich das Einkommen im Alter reduziert und der Steuersatz entsprechend geringer als im Erwerbsleben ausfällt, weshalb dann weniger Abgaben insgesamt fällig werden können.

Die Highlights der betrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte

  • Mit einer bAV bauen Beschäftigte – bezuschusst vom Arbeitgeber – eine lebenslange garantierte Rente auf. Ggf. ist auf Wunsch eine Einmalzahlung wählbar.
  • Spart Steuern und Sozialabgaben: Die Beiträge zur bAV sind in großzügigen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Absicherung des Einkommens und der Familie möglich: Zusatz-Bausteine wie ein Todesfallschutz als finanzielle Absicherung der Angehörigen sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung können für einen umfassenden Schutz häufig flexibel ergänzt werden.
  • Zur Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel oder Arbeitslosigkeit (wird nicht angerechnet) gibt es Optionen.

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Vorsorge-Boom: die betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Es gibt vieles, was die gesetzliche Krankenversicherung nicht (mehr) übernimmt. Gerade in Bereichen wie Zahnersatz oder Sehhilfen wünschen sich viele mehr Sicherheit – und sorgen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung vor. Immer mehr nutzen dafür die betriebliche Krankenversicherung, die laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. aktuell einen starken Aufwind erfährt2:

Quelle: PKV Verband (2023)

2 pkv.de, „Vorteile für alle - betriebliche Kranken- und Pflegeversicherung“, Februar 2024

Ende 2023 verfügten bereits knapp zwei Millionen Beschäftigte über eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung. Die Zahl der Unternehmen, die diese Vorsorgeoption anbieten, ist innerhalb nur eines Jahres um ein Drittel gestiegen.

Und so funktioniert die bKV: Der Arbeitgeber schließt für seine Beschäftigten bei einer privaten Krankenversicherung einen Versicherungsvertrag in Form eines Gruppenversicherungsvertrages mit besonderen Konditionen wie Verzicht auf die Gesundheitsprüfung, Einschluss von laufenden Behandlungen und Vorerkrankungen, die so für Privatpersonen nicht erhältlich sind.

Als Ergänzung zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung hilft die betriebliche Krankenversicherung, Versicherungslücken zu schließen. Die Beschäftigten profitieren z. B. ganz konkret von der Unterbringung im Einbettzimmer oder davon, über einen Dienstleister schneller an Termine beim Facharzt zu kommen.

Die bKV wird laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage im Auftrag des PKV-Verbands allgemein höher bewertet als übliche Benefits wie Jobticket, Dienstwagen, Sonderurlaub oder Zulagen3. Die Beitragszahlung erfolgt arbeitgeberfinanziert und ist als Sachleistung bis zu 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei.

3 pkv.de, „Betriebliche Krankenversicherung bei jungen Arbeitnehmern stark im Trend“, 14.12.2023
 

Die bKV machts möglich: Mitversicherung von Familienmitgliedern

Auch die Angehörigen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können sich über die bKV versichern: ohne Gesundheitsprüfung und mit Einschluss laufender Behandlungen und aller Vorerkrankungen.

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Die Highlights der betrieblichen Krankenversicherung für Beschäftigte

  • Verbesserte medizinische Versorgung: Versorgungslücken werden gemildert oder geschlossen
  • Beitragsfrei versichert: Versicherungsbeitrag übernimmt der Arbeitgeber
  • Vereinfachte Annahmerichtlinien: Ohne Gesundheitsprüfung
  • Sofortiger Versicherungsschutz: Verzicht auf Wartezeiten, Einschluss laufender Behandlungen und aller Vorerkrankungen
  • Versicherungsschutz für Angehörige zu gleichen Bedingungen, z. B. bezüglich Wartezeiten, Gesundheitsprüfung
  • Nach Verlassen des Arbeitgebers kann der Versicherungsschutz auf eigene Kosten weiter geführt werden

Die betriebliche Altersversorgung und betriebliche Krankenversicherung sind wertvolle Optionen zur Gesundheits- und Finanzvorsorge. Machen Sie ein gutes Gespann daraus und lassen Sie sich professionell beraten.

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