Reiseabbruchversicherung: Was ist das genau?

Eine Reiseabbruchversicherung schützt vor unerwarteten Kosten, welche bei einem vorzeitigen Abbruch oder einer Verlängerung der Reise entstehen können. Sie kann beispielsweise nicht genutzte Reiseleistungen oder die Kosten für die Rückreise oder Verlängerung des Aufenthaltes erstatten.

Wichtig: Eine Reiseabbruchversicherung greift immer erst nach dem Antritt der Reise. Wer auch vor dem Antritt der Reise bestmöglich abgesichert sein möchte, sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Diese greift ausschließlich vor dem Reiseantritt.

Ob vor, während oder nach der Reise: Sichern Sie sich bestmöglich ab. Wie? Ich berate Sie gerne.

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Ob vor, während oder nach der Reise: Sichere dich bestmöglich ab. Wie? Unsere Coaches beraten dich gerne.

Mögliche Gründe für einen Reiseabbruch

Grundsätzlich greift eine Reiseabbruchversicherung, wenn ein unvorhergesehener Grund zum Abbruch oder zur Unterbrechung der Reise führt. Das können unter anderem folgende Gründe für einen Reiseabbruch sein:

  • Schwere, unerwartete Erkrankung
  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartete Schwangerschaftskomplikationen
  • Bruch von Prothesen oder Lockerungen
  • Unverträglichkeit von Impfungen
  • Gerichtliche Ladung
  • Wiederholung einer Prüfung an der Schule oder Universität
  • Elementarereignis am Urlaubsort
  • Terroranschlag
  • Schwere Schäden am Eigentum wie beispielsweise Einbruch oder Wohnungsbrand
  • Tod eines Angehörigen

Wichtig: Ob ein Grund für einen Reiseabbruch vorliegt, hängt immer von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Reiseabbruchversicherung: Das wird erstattet

Eine Reiseabbruchversicherung deckt, je nach Versicherungsbedingungen, in der Regel:

  • Stornierte oder nicht genutzte Reiseleistungen
  • Zusätzliche Rückreisekosten oder Umbuchungen
  • Nachreise zur Reisegruppe bei einer Unterbrechung
  • Hotelkosten bei einer verlängerten Aufenthaltsdauer aufgrund von Krankheit

Das wird nicht erstattet

Doch nicht alle entstehenden Kosten werden durch die Reiseabbruchversicherung gedeckt. Dazu zählen unter anderem:

  • Kosten für den Krankenrücktransport (versichert über die Auslandskrankenversicherung)
  • Leistungen, die durch arglisitge Täuschung erschlichen wurden
  • Verschiebung und Absage von Flügen durch den Reiseveranstalter
  • Ereignisse, die für den Reisenden bekannt oder vorhersehbar waren
  • Abbruch aus persönlichen Gründen wie beispielsweise Heimweh

Wichtig: Auch in diesem Fall gelten die entsprechenden Versicherungsbedingungen.

Reiseabbruchversicherung bei einem Todesfall

Bei einer unerwarteten schweren Erkrankung oder sogar dem Tod eines Angehörigen ist nicht mehr an Urlaub zu denken. In diesem Fall ist es hilfreich, wenn die Reiseabbruchversicherung vor den zusätzlich anfallenden Kosten schützt. Die Leistungen einer Reiseabbruchversicherung können bei einer Erkrankung oder bei Tod folgender Angehöriger in Anspruch genommen werden:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder
  • Adoptiv- und Stiefkinder
  • Eltern
  • Schwiegereltern
  • Geschwister
  • Großeltern
  • Enkel

Wichtig: Bei welchen Angehörigen die Reiseabbruchversicherung greift, hängt immer von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Bestmöglich abgesichert in den Urlaub

Der Urlaub soll zur Erholung und Entspannung beitragen. Hilfreich kann dabei der passende Versicherungsschutz sein – sowohl vor als auch während der Reise. Doch was ist die passende Versicherung? Welcher Tarif ist am besten für mich geeignet?

Diese und weitere Fragen können in einer persönlichen Beratung konkret beantwortet werden.

Welcher Versicherungsschutz ist für Ihren Urlaub wirklich sinnvoll? Ich berate Sie gerne.

Ihr Finanzcoach

Unsere Coaches beraten dich fair und transparent, welcher Versicherungsschutz für deinen Urlaub sinnvoll sein kann.

Fragen und Antworten zur Reiseabbruchversicherung

Was ist der Unterschied zwischen einer Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittsversicherung?
Der Unterschied zwischen der Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruchversicherung ist der Gültigkeitszeitraum. Die Reiserücktrittsversicherung greift vor Reisebeginn und die Reiseabbruchversicherung nach Reisebeginn.
Wann muss die Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden?
Im Idealfall nach der Reisebuchung aber spätestens vor dem offiziellen Reiseantritt. Bei den meisten Versicherungsanbietern muss der Abschluss 30 Tage vor Beginn der Reise erfolgen.
Kann eine Reiseabbruchversicherung bei einer „last minute“ Buchung abgeschlossen werden?
Ja, eine Reiseabbruchversicherung kann ebenfalls bei einer kurzfristigen Buchung erfolgen. Der „Last-Minute-Schutz“ sollte entweder direkt am Tag der Reisebuchung erfolgen oder innerhalb von 1 bis 3 Werktagen danach.