Dieser Artikel in Kürze
- Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Versicherte unter anderem vor Stornokosten, Umbuchungskosten und Rücktrittskosten.
- Eine Reiserücktrittsversicherung greift vor dem Beginn der Reise.
- Bei der Wahl einer entsprechenden Versicherung sollte nicht zuerst auf die Kosten, sondern auf die Leistungen geachtet werden.
Kurz erklärt: Das ist die Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung greift dann, wenn eine bereits gebuchte und geplante Reise vor dem Antritt storniert werden muss. Das gilt sowohl für Urlaubs- als auch für Dienstreisen.
Wichtig: Der Stornogrund muss immer in den entsprechenden Versicherungsbedingungen enthalten sein.
Reiserücktrittsversicherung: Für wen ist sie sinnvoll?
Grundsätzlich kann der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Doch vor allem in drei Fällen kann dieser Versicherungsschutz besonders sinnvoll sein:
- Reisen mit Kindern:
Besonders Kinder haben oftmals kurzfristig Erkrankungen und können beispielsweise eine Flugreise nicht antreten. - Buchung weit im Voraus:
Eine frühzeitige Buchung kann häufig Geld sparen. Doch vom Zeitpunkt der Buchung bis hin zum Urlaubsantritt kann noch viel passieren. - Hohe Reisekosten:
Je höher die Kosten für den Urlaub sind, desto schmerzlicher ist der mögliche Verlust. Deshalb kann eine zusätzliche Absicherung für den Fall der Fälle sinnvoll sein.
Dann greift die Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung greift dann, wenn sogenannte versicherte Gründe oder Ereignisse vor dem Urlaub eintreten.
Wichtig: Welche versicherten Gründe dazu zählen, hängt immer von den entsprechenden Versicherungsbedingungen ab.
Doch bei welchen Gründen springt die Reiserücktrittsversicherung ein und bei welchen nicht? Dazu eine kurze Übersicht zu möglichen versicherten Gründen, unterteilt nach:
- Gesundheit
- Arbeit & Bildung
- Sonstige
| Gesundheit | Arbeit und Bildung | Sonstige |
|---|---|---|
| Schwere, unerwartete Erkrankung | Unerwarteter Jobwechsel | Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm etc. |
| Schwere Unfallverletzung | Konjunkturbedingte Kurzarbeit | Terror im jeweiligen Urlaubsland |
| Schwangerschaft und Komplikationen | Wiederholung einer Prüfung an der Universität | Elementarereignis am Urlaubsort |
| Krankheit und Quarantäne bei Pandemien wie Corona | Gerichtliche Ladung | |
| Unverträglichkeit von Impfungen | Panne oder Unfall des eigenen Fahrzeuges | |
| Bruch von Prothesen | Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel |
Reiserücktrittsversicherung: Dann greift sie nicht
Es gibt auch Gründe, bei denen die Versicherung nicht greift. Häufig ausgeschlossen – oder zumindest problematisch – können folgende Fälle sein:
- Vorerkrankungen:
Ausschluss von Erkrankungen, welche vor Vertragsabschluss bestanden und über einen bestimmten Zeitraum behandelt wurden. - Angst und Unsicherheit:
Wird eine Reise aus beispielsweise Angst vor einer Ansteckung am Urlaubsort nicht angetreten, greift die Versicherung nicht. - Täuschung:
Unvollständige oder falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer die Leistung verweigert. - Planänderung ohne versicherten Grund:
Wer seine Pläne ohne besonderen Grund ändert, ist nicht versichert. - Vorhersehbare Ereignisse:
Ereignisse, die bei der Buchung bereits absehbar waren, wie beispielsweise ein Jobwechsel, sind ebenfalls oft nicht versichert.
Auch hier gelten, wie bei den versicherten Gründen, die entsprechenden Versicherungsbedingungen des Anbieters.
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
Ob der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen ist, hängt immer von den persönlichen Bedürfnissen ab. Doch je höher der Reisepreis oder je dynamischer die Lebenssituation ist, desto sinnvoller und wichtiger kann eine entsprechende Absicherung sein.
Und damit es im Fall der Fälle kein böses Erwachen gibt, sollten die Versicherungsbedingungen genau bekannt sein. Deshalb kann es ratsam sein, vor dem Urlaubsantritt nochmal die Versicherungsbedingungen zu ckecken oder sich beraten zu lassen.