Förderprogramm für Wärmepumpen: Das ändert sich

Die gute Nachricht vorweg: Die KfW-Heizungsförderung läuft auch in den kommenden Jahren weiter. Allerdings gibt es Änderungen beim Förderprogramm, unter anderem auch für Wärmepumpen.

Zum einen sind die Fördermaßnahmen sozialer gestaffelt. Zum anderen werden die Zuschüsse für Wärmepumpen bis 2030 schrittweise gekürzt. Die neuen Förderkonditionen gelten seit dem 21. Juli 2026.

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Wärmepumpen-Förderung: die Änderungen auf einen Blick

Durch die Anpassung der Heizungsförderung ergeben sich folgende Änderungen:

#1 Förderfähige Kosten

Die maximal förderfähigen Gesamtkosten bei einem Einfamilienhaus sinken von 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Danach sinkt die KfW-Heizungsförderung alle sechs Monate ab Februar 2027 um jeweils 750 Euro bis 2030.1

#2 Grundförderung

Die Grundförderung bleibt unangetastet bei 30 Prozent. Allerdings soll dieser Fördersatz ab dem 1. Quartal 2027 nur noch für in der EU hergestellte Wärmepumpen gelten. Ab diesem Zeitpunkt soll nach derzeitigem Stand die Grundförderung auf 15 Prozent reduziert werden. Ergänzt würde diese durch einen sogenannten Wertschöpfungsbonus für in der EU hergestellte Wärmepumpen i. H. v. ebenfalls 15 Prozent.1

Damit wird kein Hersteller von der Förderung ausgeschlossen werden. Es werden jedoch Hersteller begünstigt, die ihre Produktionsstätte in der Union (EU plus assoziierte Märkte) haben. Weitere Details zum Wertschöpfungs-Bonus sollen im zweiten Halbjahr 2026 bekannt gegeben werden.2

#3 Einkommensbonus & Familienzuschlag

Der pauschale Einkommensbonus bei der Heizungsförderung entfällt in Zukunft. Stattdessen erfolgt eine Staffelung nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen mit einer stärkeren Förderung von einkommensschwächeren Haushalten. Folgender Bonus ist, abhängig vom Haushaltseinkommen, möglich:

  • bis 30.000 Euro: 40 Prozent*
  • von 30.001 Euro bis 40.000 Euro: 30 Prozent*
  • von 40.001 Euro bis 50.000 Euro: 10 Prozent*
  • ab 50.001 Euro: kein Bonus*

Neu eingeführt wird der sogenannte Familienzuschlag. Ein minderjähriges, im Haushalt lebendes Kind reduziert das bei der Heizungsförderung anzusetzende Haushaltseinkommen um 10.000 Euro.1

* bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten

#4 Klimageschwindigkeitsbonus

Für den schnellen Austausch gibt es in Zukunft weniger Zuschuss. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21. Juli 2026 nur noch 16 Prozent statt der vorherigen 20 Prozent. Ab Februar 2027 sinkt dieser um jeweils 4 Prozent alle sechs Monate. Ab dem 01. August 2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus komplett.1

#5 Effizienzbonus

Der 5-prozentige Effizienzbonus entfällt seit Juli 2026 komplett.1

#6 Emissionsminderungszuschlag

Der Bonus von 2.500 Euro für Biomasse entfällt ebenfalls bei der neuen Heizungsförderung.1

1 kfw.de, „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude”, 03.08.2026

2 energiewechsel.de, „A.2.8 Was ist der Wertschöpfungs-Bonus?”, 03.08.2026

Tabelle: Heizungsförderung im Vergleich

FörderaspektBisher (bis 08.07.2026)Neu (seit 21.07.2026)Änderung
Förderfähige Kosten30.000 Euro28.000 Euro (sinkt alle 6 Monate um 750 Euro)-2.000 Euro, ab Februar 2027 stufenweise Herabstufung
Grundförderung30 %30 % (Neuregelung unter Berücksichtigung des Produktionsstandortes ab 2027)Herstellerabhängig ab 2027
Einkommensbonus40 %0 % - 40 %Staffelung nach Haushaltseinkommen
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 % (sinkt alle 6 Monate um jeweils 4 %)Stufenweise Herabstufung
Effizienzbonus Wärmepumpe5 %-Entfällt
Emissionsminderungszuschlag2.500 Euro-Entfällt
Familienzuschlag-10.000 Euro Abzug vom Haushaltseinkommen für Einstufung für EinkommensbonusNeu

Beispielhafte Förderrechnungen

Damit die Fördersätze greifbarer sind, hier drei verschiedene beispielhafte Förderrechnungen.

Ausgangslage: Geplant ist ein Heizungswechsel. Die noch funktionierende, aber über 20 Jahre alte Gasheizung soll gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht werden. Hintergrund sind die in Zukunft voraussichtlich steigenden Kosten für die Nutzung einer Gasheizung. Geplant ist die Anschaffung einer förderfähigen Luft-Wasser-Wärmepumpe bis Ende Januar 2027:

Kosten: 30.000 Euro

Förderfähige Kosten: max. 28.000 Euro

Für drei Familien können sich unterschiedliche Fördersätze ergeben:

  • Familie A: keine Kinder und ein Haushaltseinkommen von 30.000 Euro
  • Familie B: 2 minderjährige, im Haushalt lebende Kinder und ein Haushaltseinkommen von 45.000 Euro
  • Familie C: 1 minderjähriges, im Haushalt lebendes Kind und ein Haushaltseinkommen von 60.000 Euro
FörderaspektFamilie AFamilie BFamilie C
Grundförderung30 %30 %30 %
Einkommensbonus40 %10 %-
Familienzuschlag-20 %10 %
Klimageschwindigkeitsbonus16 %16 %16 %
Fördersatz gesamt80 %76 %56 %
Ersparnis22.400 Euro21.280 Euro15.680 Euro

Berechung des Fördersatzes und der möglichen Ersparnis

Zunächst muss der Fördersatz berechnet werden. Dieser ergibt sich durch die Addition der jeweiligen Förderaspekte:
Fördersatz = Grundförderung + Einkommensbonus + Familienzuschlag + Klimageschwindigkeitsbonus

Die mögliche Ersparnis wird nach folgender Formel berechnet:
Ersparnis = Fördersatz x förderfähige Kosten

Für Familie A ergibt sich somit folgende Rechnung:

Fördersatz: 30% + 40% + 0% + 16% = 86% > Da aber die Förderhöchstgrenze bei 80% liegt, erfolgt hier die Begrenzung.

Ersparnis: 80% von 28.000 Euro (max. förderfähige Kosten) = 22.400 Euro

Wärmepumpe: Jetzt investieren und langfristig profitieren

Die Änderungen bei den Förderungen für Wärmepumpen zeigen eines deutlich: Wer zu lange wartet mit der Anschaffung, verschenkt Zuschüsse und die selbst zu tragenden Kosten für die Anschaffung einer Wärmepumpe steigen.

Deshalb kann es sinnvoll sein, schon jetzt über einen Wechsel hin zu einer Wärmepumpe nachzudenken. Zumal die Zuschüsse ab Februar 2027 sinken werden und gleichzeitig die Kosten für den Betrieb von beispielsweise einer Gasheizung bis 2040 deutlich steigen könnten.3

3 iwkoeln.de, „Kosten für Gasheizungen könnten sich bis 2040 verdoppeln”, 25.07.2026

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