Für die individuelle Gesundheitsvorsorge: private Krankenzusatzversicherungen

Das Sozialgesetzbuch regelt, was Kassenpatientinnen und -patienten zusteht: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.1 Gesetzlich Versicherte müssen jedoch nicht auf den umfangreichen Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung verzichten. Wenn ihnen die gesetzliche Grundversorgung nicht ausreicht, können sie die Gesundheitsvorsorge an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen, indem sie passende private Krankenzusatzversicherungen abschließen.

Das „GKV-Upgrade“ kann zur besseren Prävention und Behandlung beitragen, wenn damit beispielsweise zusätzliche medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden können.

1 gesetze-im-internet.de, SGB V, § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot

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Welche privaten Krankenzusatzversicherungen sinnvoll sind

Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen Leistungen und Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse entweder gar nicht oder nur teilweise bezuschusst. Dazu gehören z. B. Zahnarztkosten, Kosten bei Krankenhausaufenthalten, Sehhilfen oder Naturheilverfahren.

Überblick über Zusatzversicherungen und ihre Leistungsumfänge:

Krankenzusatzversicherung Was ist versichert?
Zahnzusatzversicherung Je nach Tarif bis zu 100 % Kostenerstattung  zum Beispiel für:
  • Implantate, Brücken, Kronen, Inlays etc.
  • hochwertige Zahnfüllungen,
  • Wurzel- und Parodontosebehandlungen,
  • professionelle Zahnreinigung,
  • Schmerzausschaltung sowie
  • Kieferorthopädie.
Nicht alle Zahnzusatzversicherungen leisten in allen Bereichen.
Für das Krankenhaus (Krankenhausaufenthalte) Je nach Tarif zum Beispiel:
  •  Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer,
  • freie Krankenhaus- und Arztwahl,
  • Behandlung durch den Chefarzt
  • Behandlung durch den Belegarzt,
  • einmalige Aufnahme und Abschlussuntersuchung,
  • Grundgebühr für Telefon, TV, Internet,
  • Krankentransport, Wunschverlegung,
  • Rooming-in bei erkrankten Kindern sowie
  • gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus. 
Häufig optional:
Krankenhaustagegeld
Je nach Tarif – zum Beispiel:
  • Tagessatz zur freien Verwendung (ohne Kostennachweis)
  • ohne zeitliche Begrenzung während des Krankenhausaufenthaltes
Für den ambulanten Bereich Je nach Tarif – zum Beispiel:
  • Erstattung für Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und andere Hilfsmittel,
  • Kostenübernahme für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, z. B. für Osteopathie oder Chiropraktik,
  • Erstattung für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen,
  • Schutzimpfungen,
  • Zuzahlungen,
  • (nicht verschreibungspflichtige) Arzneimittel sowie
  • ambulante Operationen.
Krankentagegeld­versicherung Je nach Tarif – zum Beispiel:
  • sichert sie bis zu 100 % des Nettoeinkommens bei Arbeitsunfähigkeit ab.
Auslandsreisekrankenversicherung Je nach Tarif – zum Beispiel:
  • medizinische Akut-Behandlung während der Reise,
  • Kosten für Suche, Rettung und Bergung,
  • Krankenrücktransport,
  • Kosten fürs Dolmetschen,
  • weltweite Gültigkeit sowie
  • für Reisen unterschiedlicher Dauer abschließbar.
  • Last minute vor Reiseantritt online abschließbar

Die einzelnen Leistungsbereiche der Krankenzusatzversicherung lassen sich meist miteinander kombinieren.

Fazit

Private Krankenzusatzversicherungen können das Leben von gesetzlich Versicherten angenehmer machen. Ob eine Versicherung sinnvoll ist, hängt vor allem von den persönlichen Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten ab.

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