Minijobber und Nebenjobber in Deutschland

Die meisten machen es aus finanziellen Gründen; andere, um sich schrittweise beruflich neu zu orientieren oder um ein Hobby zu Geld zu machen: Einen Nebenjob aufnehmen. In Deutschland sind neben der klassischen Vollzeitbeschäftigung verschiedene Teilzeitvarianten oder Minijobs möglich, die „solo“ oder als Nebenjob ergänzend zur Haupttätigkeit ausgeübt werden können.

Für Jugendliche und Studierende sind solche geringfügigen Beschäftigungen eine gute Möglichkeit, das Taschengeld aufzubessern oder erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Auch vielen Rentnerinnen und Rentnern reicht ihre Rente nicht zum Leben und sie müssen sich etwas hinzuverdienen. Viele leben auch einfach lieber ein flexibles Arbeitsmodell z. B. mit einem Teilzeitjob oder zusätzlichem Minijob.

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Vergleich: Minijob und Nebenjob

Viele Nebenjobs sind Minijobs. Diese lohnen sich besonders, weil davon weder Beiträge für die Arbeitslosenversicherung oder die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie keine oder nur eine geringe Lohnsteuer abgeführt werden. Die Verdienstobergrenze für einen Minijob liegt 2024 bei 538 Euro pro Monat.

  Facts Minijob Facts Nebenjob
Beschäftigungsart
  • Teilzeitbeschäftigung, als Nebenjob oder Hauptjob, geringfügige Beschäftigung 
  • Teilzeitbeschäftigung, geringfügige Beschäftigung (angestellt, selbstständig, ehrenamtlich), auch kurzfristige, saisonale Jobs
Entgeltgrenze
  • 12,41 Euro Mindeststundenlohn
  • 538 Euro im Monat (Hier zählt der Durchschnitt auf das Beschäftigungsjahr.)
  • keine Begrenzung
  • ab 538 Euro im Monat wird die Tätigkeit abgabenpflichtig.
  • 12,41 Euro Mindeststundenlohn
Arbeitszeit
  • Begrenzung durch Mindestlohn
  • je nach Stundenlohn ergibt sich die maximale Anzahl an Stunden.
  • Bsp. Mindestlohn
  • maximal ca. 43 Stunden monatlich
  • (Rechnung: 538 Euro / 12,41 Euro = 43,35)
  • maximale wöchentliche Arbeitszeit in Haupt- und Nebenjob: 48 Stunden
  • 11 Stunden Ruhepause zwischen den Arbeitszeiten
Sozialversicherungspflicht
  • Nein.
  • Ggf. in der Rentenversicherung, außer bei Befreiung.
  • Ja, sofern das durchschnittliche Einkommen im Nebenjob 538 Euro monatlich übersteigt.
  • Darunter ggf. in der Rentenversicherung, außer bei Befreiung
Einkommenssteuer-pflichtig?
  • Entweder pauschal 2 % oder individuell (ggf. keine) nach der Lohnsteuerklasse
  • Bis 538 Euro monatlich: Entweder pauschal 2 % oder individuell (ggf. keine) nach der Lohnsteuerklasse.
  • Regelmäßig über 538 Euro: Berechnung nach Steuerklasse 6 (Für den Hauptjob gilt weiterhin die reguläre Steuerklasse

Gilt das Arbeitsrecht?

  • Ja, d.h. beispielsweise Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit (des Kindes) sowie auf Mutterschaftsgeld und bezahlten Urlaub. Außerdem gilt der allgemeine und besondere Kündigungsschutz 
  • Ja, d.h. beispielsweise Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit (des Kindes) sowie auf Mutterschaftsgeld und bezahlten Urlaub. Außerdem gilt der allgemeine und besondere Kündigungsschutz 
Auswirkungen für Minijobber und
Nebenjobber im Vergleich
  • Beschäftigte im Minijob erwerben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld und sie zahlen – wenn überhaupt – nur geringe Summen in die gesetzliche Rente ein.
  • Gerade diejenigen, die nur einen Minijob ausüben, sind von Altersarmut besonders bedroht.
  • Nebenjobber sind durch ihren Hauptberuf in der Regel besser abgesichert, sollten aber auch nicht versäumen, für ihren Ruhestand zusätzlich privat vorsorgen. Für sie ist auch interessant, wie sie am meisten aus ihren Nebeneinkünften herausholen. Stichwort: Lohnsteuererstattung in der jährlichen Steuererklärung.
Zukünftig wird die Minijob-Verdienstgrenze dynamisch angepasst. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und erhöht sich automatisch, sobald dieser steigt. Sprich: Wenn 2025 der Mindestlohn wie geplant auf 12,82 Euro ansteigt, wird auch die Minijob-Grenze auf 556 Euro klettern.

Arbeiten im Nebenjob

2022 hatten 1,9 Millionen aller Berufstätigen in Deutschland neben ihrer Haupttätigkeit mindestens eine weitere Tätigkeit. Die Zweitjobquote lag damit bei 4,6 Prozent1. Grundsätzlich dürfen Beschäftigte eine Nebentätigkeit aufnehmen, ohne ihre Arbeitgeber darüber zu informieren2. Das Recht auf Nebentätigkeiten kann jedoch durch Arbeits- oder Tarifverträge eingeschränkt sein. Üblich sind Regelungen, nach denen Nebentätigkeiten vor Aufnahme angezeigt werden.

1ihk.de, „Grenzen im bestehenden Arbeitsverhältnis – Nebentätigkeit und Wettbewerbsverbot“, April 2023
2destatis.de, „Erwerbstätige, die mehr als eine Tätigkeit ausüben“