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Nebenjob gesucht? Bei der Deutschen Vermögensberatung flexibel Geld dazuverdienen

Die Lebenshaltungskosten steigen. Immer mehr Menschen haben deshalb einen Nebenjob. Was Sie dabei beachten müssen und warum eine nebenberufliche Tätigkeit bei der DVAG für Sie spannend sein könnte.

Steigende Preise für Energie und Lebensmittel befeuern die Inflation. Inzwischen sind es nicht mehr nur Geringverdienerinnen und Geringverdiener, die sich mit einem Nebenjob etwas hinzuverdienen. Auch immer mehr Menschen aus der Mittelschicht oder Azubis und Studierende gehen mindestens einer Nebentätigkeit nach, um besser über die Runden zu kommen. Was aber müssen Sie beachten, wenn Sie nebenberuflich Geld dazuverdienen wollen? Und warum lohnt sich insbesondere ein attraktiver und zeitlich flexibler Nebenjob bei der Deutschen Vermögensberatung? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was genau gilt als Nebenjob?

Ein Nebenjob ist eine Tätigkeit, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zusätzlich zum Hauptberuf ausübt. Der Nebenjob nimmt dabei nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle ein.

Ich suche einen Nebenjob – was muss ich beachten?

Wenn Sie in einen Nebenjob starten wollen, informieren Sie unbedingt vorab Ihren Arbeitgeber. In der Regel ist durch den Arbeitsvertrag festgelegt, ob ein Zweitjob ausgeübt werden darf. Gibt Ihr Arbeitgeber das „Go“, dürften in der Regel keine Probleme mehr auftreten. Voraussetzung: Ihre Arbeit im Hauptberuf leidet nicht unter Ihrer Nebentätigkeit.


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Wie viel Geld darf ich dazuverdienen?

Wenn Sie in Ihrem Nebenjob nicht mehr als 450 Euro pro Monat dazuverdienen, müssen Sie weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Man spricht in diesem Fall von einem Minijob. Ab dem 1. Oktober wird die Grenze sogar auf 520 Euro angehoben. Neben dem Hauptberuf dürfen Sie mehrere Minijobs annehmen – solange Sie insgesamt nicht mehr als 450 Euro pro Monat durch Ihre Nebenjobs verdienen. Dabei ist es jedoch egal, ob Sie in einem Monat etwas mehr oder weniger als 450 Euro verdienen, solange Sie die Grenze von 5.400 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Spült die Nebentätigkeit regelmäßig mehr als 450 Euro im Monat auf Ihr Konto, ändert sich die Lohnsteuerklasse für Ihren Zweitjob. Sie sind dann in Lohnsteuerklasse 6. Für den Hauptberuf gilt weiterhin Ihre reguläre Steuerklasse. Sozialabgaben sind allerdings für beide Jobs in voller Höhe fällig.

Nebenjob im Studium

Bei der Ausübung eines Nebenjobs im Studium gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie für reguläre Arbeitnehmer. Die einzigen Unterschiede:

  • Studierende zahlen in der Regel keine Beiträge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Vorausgesetzt, dass sie während der Studienzeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Die steuerlichen Abgaben für Studierende richten sich nach ihrer persönlichen Steuerklasse, wenn sie mehr als den Grundfreibetrag verdienen. Dieser liegt im Jahr 2022 bei rund 10.300 Euro.

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Zweites Standbein gesucht? In den Beruf des Vermögensberaters hineinschnuppern

Die Deutsche Vermögensberatung bietet spannende Jobs und viele Möglichkeiten, nebenberuflich Geld zu verdienen. Ihre Vorteile einer nebenberuflichen Tätigkeit bei der Deutschen Vermögensberatung auf einen Blick:

  • Kein Druck: Sie unterstützen einen Vermögensberater bei seiner Tätigkeit und werden Schritt für Schritt in Ihre Aufgaben eingeführt. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite und helfen Ihnen, egal was Sie gerade benötigen.
  • Zeitlich flexibel: Sie müssen Ihren aktuellen Job nicht kündigen. Sie arbeiten, wann immer Sie Zeit haben: Das kann abends oder am Wochenende sein – so, wie es am besten mit Ihrem Hauptberuf zusammenpasst.
  • Attraktive Vergütung: Die Vergütung richtet sich nach Ihrem Einsatz. Somit sind durchaus einige hundert Euro Zusatzeinkommen im Monat für Sie möglich.

Was sind meine Aufgaben?

Sie unterstützen unsere Vermögensberaterinnen und Vermögensberater zum Beispiel bei der Vereinbarung von Terminen. Die Beratung selbst übernimmt ein erfahrener Finanzcoach. Sie hören nur zu – und lernen so, wie die Beratung funktioniert.

Nach einiger Zeit entscheiden Sie, ob Sie im Nebenberuf bleiben oder voll einsteigen, um dauerhaft Ihre eigenen Kunden zu beraten.

Was sind mögliche Nebentätigkeiten bei der DVAG?

  • Als Vertrauensmitarbeiterin oder -mitarbeiter: Sie knüpfen Kontakte zu neuen Kundinnen und Kunden und werden dafür finanziell am Erfolg Ihres Finanzcoaches beteiligt.
  • Als Vermögensberater-Assistent oder -Assistentin: Sie unterstützen Ihren Finanzcoach in seiner Tätigkeit, zum Beispiel bei der Erfassung von Kundendaten.

Was möchten Sie als Nächstes tun?