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Inflation: Jetzt richtig handeln bei der Altersvorsorge

So gelingt die private Vorsorge auch bei hoher Inflation und steigender Lebenserwartung.

Die Deutsche Rentenversicherung warnt davor, dass die gesetzliche Rente allein als Einkommensquelle im Alter nicht ausreichen wird. Nur mit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge lässt sich die Versorgungslücke schließen. Vorsorgesparerinnen und -sparer sollten dafür sorgen, ihre lebenslangen Ausgaben durch ausreichende lebenslange Einnahmen decken zu können. Damit die private Altersvorsorge später reicht, muss heute die Geldentwertung einkalkuliert werden. Denn gerade über einen längeren Zeitraum kann die Inflation die Kaufkraft erheblich schmälern.


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Eine private Rentenversicherung bietet drei wesentliche Vorteile:

  1. Zahlt ein Leben lang
    Mit der Lebenserwartung steigt das Risiko, dass Sparguthaben oder Fondsdepots irgendwann ausgeschöpft sind. Eine private Rentenversicherung hingegen zahlt ein Leben lang eine attraktive monatliche Rente.

  2. Bietet viel Flexibilität
    Moderne Rentenversicherungen bieten viel Flexibilität bei:
    • Einzahlung: Möglich sind monatliche Beiträge, Sonderzahlungen oder eine Einmalzahlung.
    • Auszahlung: Teilbeträge können vor Rentenbeginn entnommen werden. Bei oder nach Rentenbeginn können sich Sparer den gesamten oder einen Teilbetrag auszahlen lassen.
    • Strategie zum Kaufkrafterhalt: Wichtig in Zeiten hoher Inflation sind attraktive Renditechancen. Bei guten Lösungen können Sparerinnen und Sparer ihre Anlagestrategie selbst bestimmen. Sie sollten die Wahl haben zwischen einer konventionellen Anlage und und Anlagen in Fonds, physisches Gold oder in einen Fonds, der in reale Vermögenswerte wie Infrastrukturprojekte investiert.
       
  3. Steuerlich günstig
    Bei Auszahlung einer lebenslangen Rente muss lediglich auf den sogenannten Ertragsanteil Einkommensteuer entrichtet werden. Er hängt vom Renteneintrittsalter ab. Wer beispielsweise mit 67 Jahren in Rente geht, versteuert lebenslang nur 17 Prozent seiner Rentenzahlungen. Bei einer Kapitalabfindung sind nach zwölf Jahren Laufzeit und ab dem 62. Geburtstag nur auf 50 Prozent des Wertzuwachses Steuern zu zahlen.

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