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Zahlt die Versicherung für das Handy?

Smartphones sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Umso ärgerlicher, wenn das Handy beschädigt, verloren oder gestohlen wird. Diese Versicherungen schützen Sie vor den finanziellen Folgen.

Und was nun?

Ein schwungvolles Hinsetzen auf die falsche Hosentasche, der Rempler im Gedränge oder das umgekippte Bierglas – kleine Missgeschicke sind schnell geschehen und können das Aus fürs unentbehrliche Smartphone bedeuten. Dann trauert man nicht nur seinen Lieblingsfotos oder wichtigen Kontaktdaten nach, sondern ärgert sich über die Kosten.

Denn immer mehr Nutzer leisten sich hochwertige Geräte. Aktuelle Zahlen belegen, dass der Durchschnittswert eines Smartphones im April 2016 bei 403 Euro lag.

Wer sich ohne brauchbares Handy „nackt“ fühlt und schnell für Ersatz sorgen möchte, muss also einiges hinblättern – und stellt sich damit ganz schnell die Frage, wer eigentlich wann für den Schaden oder Verlust aufkommt. Hersteller oder Händler sind meist außen vor, sofern es sich nicht um technische Fehler am Gerät handelt. Wer sonstige Schäden übernimmt, hängt davon ab, wie diese entstanden sind.

Hausratversicherung – bei Schäden durch Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl

Auf die Hausratversicherung kann man zählen, wenn der Schaden am Handy oder sogar der Verlust in den eigenen vier Wänden z. B. durch einen Wohnungsbrand oder einen Einbruchdiebstahl zustande gekommen ist. Nicht nur, wenn’s um das Smartphone geht, zählt diese Versicherung zu den Basics, die sich für jeden Haushalt empfehlen. Aber Achtung: Das Ertränken des Handys in Rotwein oder im Badewasser ist in der Regel ausgeschlossen, denn hierbei handelt es sich nicht um einen Leitungswasserschaden.

Was konkret versichert ist, sollte also unbedingt im Leistungskatalog der Hausratversicherung überprüft werden. Dazu gehört auch die grobe Fahrlässigkeit: Wer dem Einbrecher ein Fenster offen lässt oder den brennenden Adventskranz unbeobachtet lässt, der wird nicht von allen Hausratversicherungen entschädigt.

Gut zu wissen: Bei der mit Bestnoten ausgezeichneten Hausratversicherung der AachenMünchener – einer der Bausteine aus dem Top-Schutz-Paket Vermögenssicherungspolice - sind auch grob fährlässig herbeigeführte Schäden mit eingeschlossen.

Haftpflichtversicherung – unerlässlich bei Schäden an fremden Smartphones

Nur mal eben schnell dem besten Kumpel die Fotos vom letzten Urlaub gezeigt – und der hat gleich das neue Smartphone auf den Asphalt krachen lassen? Wer einen Schaden an einem fremden Handy verantwortet, ist normalerweise gut abgesichert – vorausgesetzt, er besitzt eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung. Die erstattet in der Regel nicht den Neuwert, sondern den Zeitwert des kaputten Gegenstands. Das heißt, für ein neues Handy muss der Betroffene Geld aus der eigenen Kasse oben drauf legen.

Anders bei der AachenMünchener: Bei dieser Haftpflicht (ebenfalls Bestandteil der Vermögenssicherungspolice) wird auf Wunsch der Neuwert des zerstörten Gegenstands in einem gewissen finanziellen Rahmen ausgezahlt. So wird die Versicherung im Ernstfall zum Freundschafts- oder Nachbarschaftsretter.

Sorglos-Paket Handyversicherung?

Je teurer ein Smartphone ist, desto eher denkt der Besitzer über eine spezielle Handyversicherung nach. Diese übernimmt meistens Schäden wie Reparatur bei Bruch nach dem Herunterfallen sowie Sand- oder Feuchtigkeitsschäden. Manche dieser Versicherungen schließen Witterungseinflüsse aus – mitten im Platzregen sollte man aufs Telefonieren also lieber verzichten. Auch der Diebstahlschutz greift nicht in allen Fällen: Wer den Rucksack mit Smartphone in der unabgeschlossenen Umkleidekabine beim Sport deponiert, darf nicht mit Ersatz rechnen. Experten bewerten viele Handyversicherungen als zu teuer.

Unser Tipp: Nicht übereilt beim Kauf des Smartphones abschließen, sondern lieber Kosten, Leistungen, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse durchrechnen – in vielen Fällen lohnt sich eine spezielle Handyversicherung nicht.

Fazit

Es ist also ratsam, beim Kauf eines teuren Handys erst einmal seinen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Manche Leistungen lassen sich auch durch Ergänzungsangebote der Versicherer hinzufügen – oder sind längst eingeschlossen. Wer z. B. eine aktuelle Haushalt-Glas-Versicherung bei der AachenMünchener abgeschlossen hat, ist bereits im Rahmen der Vermögenssicherungspolice gegen Bruchschäden an Smartphone-Displays versichert.

Was möchten Sie als Nächstes tun?