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Geburt – von Anfang an in besten Händen

Sie erwarten Nachwuchs? Herzlichen Glückwunsch! Ihr Kind braucht viel Zuwendung, aber auch eine gute Vorsorge – genau wie Sie.

Zukunft planen

Denken Sie an Ihr Kind – und an sich selbst

Treffen Sie einige Entscheidungen rechtzeitig. Damit Ihr Kind später ganz unbeschwert ins Erwachsenenleben starten kann und Sie sich unbesorgt zurücklehnen können.

Das kostet ein Kind bis zum 18. Geburtstag

Vor der Geburt

Sieben Dinge, die Sie schon jetzt erledigen sollten

… und eine Sache, die Sie auf keinen Fall tun sollten!

  1. Sortieren Sie alle wichtigen Unterlagen. Später kommen Sie vielleicht nicht mehr dazu.
  2. Unterrichten Sie Ihren Arbeitgeber über Schwangerschaft und voraussichtlichen Geburtstermin.
  3. Finden Sie einen Namen für das Kind.
  4. Richten Sie das Kinderzimmer ein.
  5. Wählen Sie eine Geburtsabteilung – am besten in einem Krankenhaus in Ihrer Nähe.
  6. Machen Sie nochmal ausgiebig Urlaub.
  7. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit uns, um Entscheidungen für Ihre langfristige Planung zu treffen.

Aber: Lassen Sie sich von Menschen in Ihrem Umfeld nicht verrückt machen. Sie wissen selbst am besten, was gut für Ihren Nachwuchs ist.

Falls Sie noch suchen: die zehn beliebtesten Vornamen Neugeborener

 

Mädchen

Jungen

1

Emilia

Noah

2

Hannah/Hanna

Leon

3

Emma

Paul

4

Sophia/Sofia

Matteo

5

Mia

Ben

6

Lina

Elias

7

Mila

Finn

8

Ella

Felix
 

9

Lea/Leah

Henry/Henri

10

Klara/Clara

Louis/Luis
 

Quelle: Gesellschaft für deutsche Sprache e. V., Statistik für 2020


Die Kosten beziehen sich auf mittleren Standard – teurer geht immer. Auf Flohmärkten oder in Secondhandläden können Sie nach günstigen Gebrauchtwaren schauen. Dennoch gilt: Sparen Sie rechtzeitig eine Summe für die Erstausstattung an.

Übrigens: Bis zum Ende des 3. Lebensjahres verbraucht ein Kind rund 5.300 Windeln. Aufeinandergelegt wäre dies ein Stapel mit einer Höhe von etwa 60 Metern.

Das Wichtigste zum Mutterschutz in Kürze

Mitteilungspflicht

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin. Holen Sie hierfür eine ärztliche Bescheinigung ein.

Antrag stellen

Stellen Sie einen Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse und auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beim Arbeitgeber.

Mutterschutzfrist

Sie beginnt sechs Wochen vor der Geburt und dauert bis acht Wochen nach der Geburt, bei Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt.

Kündigungsverbot

Sie sind von Beginn der Schwangerschaft an bis vier Monate nach der Geburt vor Kündigung geschützt.

Stillzeit

Sie muss vom Arbeitgeber gewährt werden.

Urlaub

Ihr Urlaubsanspruch bleibt erhalten!

staatliche Unterstützung

Kindergeld – die Eckpunkte

Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld je 219 Euro monatlich, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro. Sie sollten das Kindergeld gleich nach der Geburt beantragen – und zwar bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie als steuerpflichtige Eltern vorteilhafter ist. Eine Faustregel sagt dabei, dass sich der Kinderfreibetrag dann lohnt, wenn ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von ca. 34.000 Euro bei Alleinstehenden und ca. 64.000 Euro bei Verheirateten überschritten wird.

Zu beachten ist hierbei, dass auch beim Wunsch auf den Kinderfreibetrag ein Antrag auf das Kindergeld gestellt werden muss. Sollte dann bereits Kindergeld ausgezahlt worden sein, wird dies am Jahresende berücksichtigt und auf den entsprechenden Kinderfreibetrag angerechnet.  

Elterngeld – Ersatzeinkommen vom Staat

Tipp: Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen bereit, die Sie für den Antrag brauchen.

Das Basiselterngeld wird längstens 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Den Zeitraum können Sie frei untereinander aufteilen, müssen jeweils aber mindestens zwei Monate und dürfen höchstens zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Alleinerziehende können ebenfalls bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen.

Das Elterngeld entspricht zwischen 65 und 67 Prozent des Nettogehalts, bei sehr geringem Einkommen bis zu 100 Prozent. Abhängig vom Erwerbseinkommen im Jahr vor der Geburt erhalten Sie mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich.

Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes beantragen. Da Elterngeld aber höchstens drei Monate rückwirkend bezahlt wird, sollten Sie sich mit dem Antrag nicht zu lange Zeit lassen.

Tipp: Sparen Sie rechtzeitig eine Rücklage an, die bis zur Auszahlung des ersten Elterngelds reicht.

Wenn Sie bereits während der Kinderbetreuung Teilzeit arbeiten, können Sie ElterngeldPlus beantragen. Eltern erhalten dann doppelt so lange finanzielle Unterstützung. An der gesamten Fördersumme ändert sich allerdings trotz des längeren Bezugszeitraums nichts.

Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, zur Ermittlung des Steuersatzes für die Einkommenssteuer wird das Elterngeld jedoch dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen ohne Elterngeld angewendet.

Sicherheit für Ihr Kind und Sie

Damit Sie beruhigt schlafen

Mit diesen Versicherungen sind Sie und Ihre Familie für die kommenden Lebensphasen gut gerüstet.

Investieren für die Kleinsten

Vielleicht fragen Sie sich jetzt schon, wie Sie am besten Geld für Ihr Kind anlegen. Gut so! Denn spätestens zum Ausbildungs- oder Studienbeginn wird Ihr Nachwuchs Ihnen für so viel Voraussicht danken.

Aber welche Vermögensanlage ist die richtige? Klar, die Rendite sollte hoch und das Risiko gering sein. Aber welche Anlageform bietet was? Gibt es in der Null-Zins-Phase Alternativen zum Sparbuch? Ist ein Bausparvertrag noch zeitgemäß? Was leisten Fonds und Aktien?

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre finanzielle Situation und empfehlen Ihnen Anlagestrategien, die zu Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Zielen passen.

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