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Erben – und investieren

Rund 400 Milliarden Euro werden in Deutschland pro Jahr an die nachfolgende Generation vererbt. Im Durchschnitt wechseln bei jedem Erbfall etwa 350.000 Euro den Besitzer. Doch wie vererbt man richtig?

Erbschaft

Von Generation zu Generation

Die Trauer über den Verlust eines nahestehenden Menschen kann wohl kein Geld der Welt lindern. Eine Erbschaft ist deshalb oft mit gemischten Gefühlen verbunden. In vielen Familien entstehen zudem Konflikte, wenn die Nachfolge nicht eindeutig geregelt ist.

Freibeträge

So viel vom Erbe ist steuerfrei

Im Erbfall verlangt der Staat Erbschaftssteuer – allerdings erst ab hohen Beträgen. Der Familie räumt der Fiskus großzügige Freibeträge ein. Dabei gilt: Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher die Schwelle, ab der das Erbe versteuert werden muss.

Wer erbt welchen Anteil?


Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer in welcher Höhe erbberechtigt ist. Erben werden absteigend in unterschiedliche Ordnungen gruppiert.

  • Erben 1. Ordnung: Kinder und deren Nachkommen
  • Erben 2. Ordnung: Eltern und Geschwister
  • Erben 3. Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel

Erbberechtigt sind stets nur Erben einer Ordnung. Hatte der Erblasser Kinder, erben sie. Sind die direkten Nachkommen vor ihm verstorben, erben deren Kinder, also die Enkel des Erblassers. Erben 2. und 3. Ordnung gehen in diesem Fall leer aus.

Haben die Ehegatten ohne Ehevertrag und somit automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, erbt der überlebende Ehepartner ...

  • die Hälfte, wenn es Kinder oder Enkel als Erben 1. Ordnung aus der Ehe gibt, oder
  • drei Viertel, falls die Ehe kinderlos war und nur Erben 2. Ordnung existieren.

Der Staat erbt mit

Wer ein Erbe antritt, muss auf das geerbte Vermögen Steuern zahlen. Die Höhe der Steuerschuld richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft und nach der Größe der Erbschaft. Nähere Verwandte zahlen einen geringeren Prozentsatz. Außerdem gelten für sie Freibeträge, die von den Summen in der Tabelle abzuziehen sind.

Erbschaft in €

Steuersatz in Klasse 1 in Prozent
Steuersatz in Klasse 2 in Prozent
Steuersatz in Klasse 3 in Prozent
75.000 7 15 30
300.000 11 20 30
600.000
15
25
30
6.000.000 19 30 30
13.000.000 23 35 50
26.000.000 27 40 50
Mehr 30 43 50

Fallbeispiele

Herr P. und seine Familie

Herr P. stirbt im Alter von 75 Jahren. Er hat kein Testament hinterlegt. Was passiert jetzt?

Wie schreibe ich ein Testament?

Wer mit den gesetzlichen Regelungen nicht zufrieden ist und sein Erbe anders verteilen möchte, als es der Gesetzgeber vorsieht, muss ein Testament aufsetzen. Damit es gilt, sind aber einige Punkte zu beachten.

  1. Ein Testament ist ein Testament ist ein Testament
    Deshalb sollte es auch als solches betitelt sein. Das ist zwar formell nicht erforderlich, unterstreicht aber die Ernsthaftigkeit des Verfassers.
  2. Mit der Hand und eigenhändig
    Schreiben Sie den Text selbst und vollständig mit der Hand. Ein PC- oder maschinengeschriebenes Dokument ist nicht wirksam, auch wenn es unterschrieben ist. Haben Sie eine unleserliche Handschrift, können Sie einen maschinenschriftlichen Entwurf als Lesehilfe beifügen.
  3. Unterschrift nicht vergessen!
    Unterschreiben Sie am Ende mit Ihrem Vor- und Zunamen. Nur so können Sie als Urheber identifiziert werden.
  4. Wo und wann
    Das Papier muss immer Angaben zu Ort und Datum enthalten. Denn ein jüngeres Testament ersetzt ein älteres.
  5. Der missratene Sohn
    Er kann auch mittels testamentarischer Verfügung nicht enterbt werden. Ihm steht, wenn er von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde, immer noch der Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Anteils zu.

Das Erbe richtig anlegen

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