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Was ändert sich 2018?

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Bank / Finanzen:

Kreditkarten

Seit dem 13. Januar 2018 gelten neue Regelungen der EU im Zahlungsverkehr. Händler dürfen danach keine gesonderten Entgelte mehr für gängige Kartenzahlungen, SEPA-Überweisungen und Lastschriften in Euro erheben. Das gilt europaweit für Buchungen und Einkäufe sowohl im stationären Handel als auch im Internet.

Vorreservierte Kartenzahlungen

Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Seit 2018 muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.

Vorsorge & Versicherungen

 

Quelle: Masterfile/RF/DVAG Mindestens einmal im Jahr sollten Finanzen und Versicherungen überprüft werden

Stärkung der Riester-Rente

Die staatlich geförderte Altersvorsorge wird attraktiver: Die staatliche Grundzulage für Riester-Sparer ist mit dem Jahreswechsel von 154 Euro auf 175 Euro gestiegen. Dieser Zuschuss zur privaten Altersvorsorge wird gewährt, wenn mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in ein zertifiziertes Riester-Produkt fließen.

Vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen gibt es besonders gute Nachrichten. Denn 2018 wird die Riester-Rente bis zu einem Betrag von 204,50 Euro pro Monat nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Wer also bisher wegen dieser Anrechnung keinen Vertrag abgeschlossen hat, sollte diese Entscheidung überdenken. Oftmals reichen schon sehr niedrige eigene Beiträge aus, um die volle Zulage zu erhalten.
 

Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge

Am 1. Januar 2018 ist das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, die betriebliche Altersversorgung (bAV) insbesondere in kleinen Betrieben attraktiver und stärker zu verankern.

So wird nun die steuerliche Freistellung von Beiträgen zur bAV auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West (BBG) erhöht. Insgesamt können jetzt jährlich 6.240 Euro steuerfrei in die bAV gezahlt werden. Die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bleibt weiterhin auf vier Prozent der BBG begrenzt. Viele Arbeitgeber sind bereit, einen Teil der Beiträge zu übernehmen. Immer mehr Betriebe erkennen, dass dies eine besonders willkommene Form der Bindung von Leistungsträgern an das Unternehmen ist.

Krankenversicherung - gesetzlich oder privat?

Neues Jahr – neue Vorsätze: Da lohnt sich auch die Überlegung, ob man in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung besser aufgehoben ist. Angestellte mit einem Einkommen über 59.400 Euro im Jahr oder Selbständige, Freiberufler und Beamte, haben die Wahl. Schauen Sie doch hier einfach mal nach, welches System für Sie das geeignete ist.

Familie & Soziales

 

Quelle: Masterfile/RF/DVAG Gerade Familien profitieren häufig von staatlichen Förderungen - ein genauer Blick auf Versicherungen und Verträge lohnt sich

Mutterschutz

Neue Regelungen für die Nachtarbeit, einheitlicher Schutz für verschiedene Gruppen und mehr Pflichten für die Arbeitgeber: Beim Mutterschutz gibt es 2018 gleich mehrere Neuerungen. Frauen sind damit oft besser geschützt – und haben gleichzeitig mehr Freiheiten. Demnach haben auch Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen Anrecht auf Mutterschutz. In der Zeit können sie bei verpflichtenden Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika fehlen.

Der reformierte Mutterschutz geht auch auf die Arbeitszeiten von schwangeren Frauen ein. Bislang durften sie nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Künftig dürfen Frauen arbeiten - wenn sie wollen, die zuständigen Behörden ihre Zustimmung geben und der Arzt keine Komplikationen sieht. Auch die Nachtarbeit wird neu geregelt. Bisher war es Schwangeren verboten, zwischen 20 und 6 Uhr zu arbeiten. Künftig dürfen Schwangere und stillende Mütter auf eigenen Wunsch und mit Genehmigung zwischen 20 und 22 Uhr arbeiten.

Kindergeld

Zum 1. Januar 2018 wurde das monatliche Kindergeld um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro.

Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr – wie bisher – für mehrere Jahre.

Unterhalt

Bei minderjährigen Trennungskindern ist der Mindestsatz beim Unterhalt gestiegen. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern erhöhten sich die monatlichen Sätze in der neuen „Düsseldorfer Tabelle” um sechs bis zwölf Euro. Gleichzeitig wurden aber auch die Einkommensklassen reformiert, was für einige Kinder wiederum zu Einbußen führen dürfte.

Beim staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, bei dem der andere Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, stiegen die monatlichen Sätze um bis zu fünf Euro.

Mindestlohn

Der Mindestlohn für Pflegekräfte ist in Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55 Euro gestiegen; im Osten der Republik wurde er von 9,50 Euro auf 10,05 Euro angehoben. Im Elektrohandwerk endete mit dem Jahreswechsel die Differenzierung in Ost und West – hier liegt die Lohnuntergrenze nun bundesweit bei 10,95 Euro. Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn blieb unverändert bei 8,84 Euro.

Entgelttransparenzgesetz

Um Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern, erhalten Beschäftigte im neuen Jahr einen individuellen Auskunftsanspruch. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden.  

Urlaub & Reisen

 

Quelle: Corbis/DVAG Entspannt in den Urlaub: Im Bereich Reisen gibt es 2018 einige Verbesserungen

Schutz bei Online-Buchungen und Insolvenz der Reiseveranstalter

Verbraucher profitieren ab dem 1. Juli 2018 bei Buchungen im Internet von zusätzlichem Schutz, wenn sie auf einem Buchungsportal für eine Reise mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt haben – beispielsweise einen Flug, ein Hotel und einen Mietwagen.

Nicht zuletzt soll der Insolvenzschutz für geleistete Zahlungen besser werden. Außerdem hat der Urlauber künftig mehr Zeit, Reisemängel geltend zu machen. Die Frist dafür verlängert sich von einem Monat auf zwei Jahre.

Pauschalreisen

Veranstalter von Pauschalreisen dürfen ab Juli 2018 bis zu 20 Tage vor Reisebeginn die Preise zum Beispiel wegen gestiegener Flughafengebühren um bis zu acht Prozent erhöhen - bislang waren nur fünf Prozent erlaubt.

Erhöhung von Bettensteuern

Gäste in Fünf-Sterne-Hotels der Inseln Mallorca, Menorca, Formentera und Ibiza müssen künftig vier Euro (statt wie bisher zwei Euro) Bettensteuer pro Kopf und Nacht zahlen. In günstigeren Unterkünften wird ein Euro (statt 50 Cent) fällig.

Auto

Abgasuntersuchung

Autofahrer müssen verstärkt auf die Sauberkeit ihres Fahrzeugs achten. Die Abgasuntersuchung wurde im neuen Jahr verschärft: Anders als bisher ist die sogenannte Endrohrmessung in jedem Fall Pflicht – auch wenn bei der elektronischen On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt wurde.

Elektronisches Notrufsystem wird Pflicht

Neu zugelassene Fahrzeugtypen müssen ab April 2018 mit dem sogenannten E-Call-Systemausgerüstet sein. Das elektronische Notrufsystem besteht aus einem GPS-Empfänger für die Standortdaten und einer Mobilfunkeinheit. Bei einem Unfall übermittelt das System automatisch die Standortdaten an die Rettungsleitstelle.

Neuwagen-Kauf: mögliche Erhöhung der Kfz-Steuer ab 1. September

Wer sich 2018 ein neues Auto kaufen will, sollte den 1. September 2018 im Blick behalten. Denn ab diesem Datum wird bei neu zugelassenen Fahrzeugen der Schadstoffausstoß nach einem neuen, realistischeren Verfahren gemessen. Damit können der in den Papieren ausgewiesene Durchschnittsverbrauch und der CO2-Ausstoß steigen. Das hat wiederum Auswirkungen auf die Kfz-Steuer von Neuwagen.

Die Erhöhung greift für Erstzulassungen ab 1. September 2018. Wer vorher einen Neuwagen kauft, profitiert noch von der alten Einstufung.  

Verbraucherrechte

Bauvertragsrecht

Bauherren genießen mehr Schutz: Häuslebauer können den Vertrag mit einem Bauunternehmer jetzt innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Zudem müssen die Bauverträge mehr Details und klare Fristen enthalten. So müssen Baufirmen künftig detaillierte Baubeschreibungen aushändigen und angeben, wann die Immobilie fertig wird.  

Streaming-Dienste

Abonnenten von Streaming-Diensten wie Netflix, Sky Go oder Maxdome können ihre Abo-Dienste ab dem 20. März 2018 auch während des Urlaubs im EU-Ausland nutzen. Denn die bislang üblichen Ländersperren (das Geoblocking) fallen durch eine Verordnung des EU-Parlaments weg. Die Regelung gilt allerdings nur bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland. Zusätzliche Gebühren dürfen die Anbieter für die neue Nutzungsmöglichkeit nicht erheben.

Ping-Anrufe

Verbraucher sollen jetzt besser vor Kostenfallen mit sogenannten Ping-Anrufen geschützt werden. Dabei versuchen Betrüger, durch kurzes Klingeln auf dem Handy Rückrufe zu verursachen, die in Kostenfallen führen. Die dabei verwendeten Rufnummern sehen auf den ersten Blick zwar wie eine lokale Vorwahl aus, führen jedoch ins ferne Ausland und sind mit hohen Telefonkosten verbunden. Um das zu verhindern, hat die Bundesnetzagentur angeordnet, dass in Mobilfunknetzen seit dem 15. Januar 2018 für 22 Länder eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss. Dadurch hat der Anrufer die Möglichkeit, das teure Telefonat abzubrechen, ohne dass für ihn Kosten entstehen.

Steuern

Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag stieg von 8.820 Euro auf genau 9.000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Jahreseinkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18.000 Euro.

Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der zum Jahreswechsel um 72 Euro auf insgesamt 7.428 Euro angestiegen ist. Dieser Betrag ist bei Eltern pro Kind und Jahr zusätzlich steuerfrei.

Belege Steuererklärung

Die Steuererklärung wird etwas einfacher: Für die Steuererklärung 2017, die 2018 erstellt wird, gelten erstmals neue Regeln für den Umgang mit Belegen, Nachweisen und Bescheinigungen. Wer 2018 seine Steuererklärung für 2017 abgibt, ist in vielen Fällen nicht mehr verpflichtet, Belege beizufügen. Er muss diese aber trotzdem zuhause sammeln und aufbewahren und bei Nachfragen die Unterlagen dem Finanzamt vorlegen.

Bessere Möglichkeiten, Arbeitsmittel abzusetzen

Bislang konnten teure Arbeitsmittel - beispielsweise ein neuer PC, Laptop, Smartphone oder Arbeitskleidung - nur mit 410 Euro als geringwertige Güter bei der Steuer geltend gemacht werden. Dieser Betrag wurde 2018 auf 800 Euro (netto) erhöht. Überschreiten die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten hingegen den besagten Grenzwert, darf der Arbeitnehmer die Ausgaben nicht sofort komplett absetzen, sondern muss sie über die sogenannte gewöhnliche Nutzungsdauer, also über einen längeren Zeitraum hinweg, abschreiben.

Frisch verheiratete Paare bekommen automatisch die Steuerklassenkombination IV/IV

Seit dem 1. Januar 2018 werden alle Paare nach der Hochzeit automatisch in die Steuerklassenkombination IV/IV eingruppiert - egal, ob beide Partner berufstätig sind oder nicht. Deshalb sollten alle frisch Verheirateten überprüfen, welche Steuerklassenkombination für sie die jeweils günstigste ist.

Bei der Steuerklassenwahl müssen diverse Regelungen beachtet werden. Welche Kombination für das jeweilige Ehepaar die optimale ist, hängt vor allem von der Einnahmensituation der beiden Personen ab. Auch beim Bezug von Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld kann ein Steuerklassenwechsel von Vorteil sein.  

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