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Erbe schützen!

Bei jedem sechsten Nachlass gibt es Streit. Doch wer zu Lebzeiten für seinen letzten Willen vorsorgt, kann den Familienzwist vermeiden. Diese zehn Tipps bringen Klarheit.

1. Überblick verschaffen

Wen möchte ich als Erben einsetzen, wer soll mit einem Vermächtnis bedacht werden? Wem will ich was hinterlassen? Dies ist häufig ein schwieriger Entscheidungsprozess, der viel Zeit erfordert. Voraussetzung für den sinnvollen Abschluss ist, dass der Erblasser zunächst alle seine Vermögenswerte auflistet und alle Dokumente und Urkunden heranzieht, um eine vollständige Aufstellung anfertigen zu können.

Quelle: IfD Allensbach

2. Vermächtnis sichert einzelne Ansprüche

Oft wollen Erblasser auch bestimmte Personen bedenken: Typische Beispiele für solche Personen sind enge Freunde, weitläufige Verwandte und Lebenspartner, die keinen gesetzlichen Erbanspruch haben und nach dem Willen des Erblassers auch nicht als Erbe ins Testament aufgenommen werden sollen. Der Vermächtnisnehmer erhält dann einen Anspruch gegen den Erben. Dieser muss ihm bestimmte, vom Erblasser definierte Teile der Erbschaft zukommen lassen. Das können zum Beispiel Möbel aus dem Familienvermögen oder Geldbeträge aus einer Lebensversicherung sein.

3. Immer der Reihe nach

Jeder Zweite in Deutschland erbt oder erwartet in Zukunft eine Erbschaft. Aber: Nur jeder Vierte macht ein richtiges Testament und sorgt damit für klare Verhältnisse. Alle anderen Erblasser überlassen ihren Besitz der im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge ist verwandtschaftlich geregelt und handelt nach sogenannten Ordnungen. Bestimmt der Erblasser nichts Anderes, erben nur Verwandte. In erster Linie sind das der Ehepartner und die Kinder. Sind weder Partner noch Nachkömmlinge vorhanden, hangelt sich die Erbberechtigung dem Stammbaum entsprechend nach unten.

Quelle: dpa Themendienst

4. Wissen, was drin ist

Mein Haus, mein Boot, meine Versicherungen – was ist der Nachlass wert? Wer Streit unter den Erben vermeiden will, lässt den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände von einem Profi schätzen. In Deutschland erben Angehörige automatisch – es sei denn, sie schlagen das Erbe aus.

5. Klare Verhältnisse beim Eigentum

Der gesetzlich vorgesehene Güterstand bei Eheschließung ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Beiden gemeinsam gehört also nur, was während der Ehe erwirtschaftet wird. Vor der Ehe erworbenes Vermögen und während der Ehe anfallende Erbschaften bleiben Eigentum der jeweiligen Ehegatten. Auch wenn dies vielleicht auf pikierte Blicke stößt, ist es daher hilfreich, bereits vor der Hochzeit eine datierte Liste mit „Meins”, „Deins” und „Unseres” anzulegen. Sie kann helfen, erbrechtliche Verhältnisse leichter zu klären. Dies ist vor allem wichtig, wenn sich die beiden Familien der
Eheleute nicht besonders grün sind und beim Tod eines Ehepartners erbittert um
alles streiten.  

6. Testament regelmäßig aktualisieren

Das Leben ist ein stetiger Fluss. Wünsche und Vorstellungen können sich ebenso ändern wie die familiäre Situation. Daher ist es wichtig, das Testament regelmäßig zu überprüfen. Entsprechen alle ursprünglichen Regelungen noch den heutigen Absichten? Oder sind etwa eingetragene Personen bereits verstorben und sollen durch andere ersetzt werden?

7. Für den Fall eines Falles vorsorgen

Personen Ihres Vertrauens sollten wissen, wo Ihr Testament und die Unterlagen aufbewahrt werden, die für die Regelung des Nachlasses wichtig sind. Am einfachsten ist die sichere Aufbewahrung beim Nachlassgericht. Der Notar muss ein notarielles Testament dort aufbewahren; eigenhändig errichtete Testamente können ebenfalls in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben werden. Kostenpunkt: 75 Euro. Dort lagert es in einem Tresorraum, geschützt vor Feuer, Wasser, Manipulation und anderen widrigen Einflüssen.

8. Wenn der Fiskus miterbt

Grundsätzlich gilt: Je enger die Beziehung von Erbe und Erblasser, desto moderater die Erbschaftssteuer. Dafür sorgen unterschiedlich hohe Freibeträge und drei Steuerklassen. So profitieren der überlebende Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner von einem Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro, Kinder von je 400.000 Euro, Enkel von je 200.000 Euro, Eltern und Großeltern von je 100.000 Euro. Für alle anderen gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Die nach Abzug des Freibetrags verbleibende Summe wird je nach Höhe und Steuerklasse mit 7 bis 50 Prozent Erbschaftssteuer belastet.

9. Plötzlich Erbe

Nur wenige Erben wissen im Voraus, für welche Zwecke sie ihr Erbe einmal nutzen wollen. Nur 27 Prozent der künftigen Erben haben sich darüber schon einmal Gedanken gemacht, für rund zwei Drittel war dies bisher kein Thema. Wichtigste Ziele der Erben sind der Aufbau weiteren Vermögens und die Erfüllung besonderer Wünsche. Das ist für viele der Begünstigten problemlos gleichzeitig erreichbar; immerhin liegen zwei Drittel der Erbschaften bei über 100.000 Euro, sechs Prozent gar bei über 250.000 Euro. Dies hat eine aktuelle Studie des Markforschungsinstituts YouGov ergeben. Doch wie lässt sich das Erbe
richtig anlegen? Mehr dazu unter: dvag.com/erben

Quelle: IfD Allensbach

10. Beraten lassen

Die Übertragung von Vermögen an kommende Generationen ist mehr als nur die Weitergabe von materiellen Werten. Rechtsanwälte und Notare wissen, welche möglichen Emotionen beim Testament berücksichtigt werden sollten. Wir können bei der Ausgestaltung von Lebensversicherungsverträgen in Bezug auf mögliche Erbkonstellationen
weiterhelfen.

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